Staatliche F?rdermittel PDF Drucken E-Mail

Staatliche Fördermittel bis 3000 €uro für Praxis- bzw. Dental-Laborberatung - noch bis zum 31.12.2011 möglich

Bereits seit 2004 können Sie für die Praxis- bzw. Laborberatung Geld vom Staat bekommen. Doch erst seit in Kraft treten der „Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für "Freie Berufe“ am 01.07.2008 stellt das Bundeswirtschaftsministerium bis zu 3.000,-  Euro Fördermittel für die Unternehmensberatung von Praxen und Dental-Labore zur Verfügung.

Wie das Ganze im Detail funktioniert, würde ich Ihnen gern unverbindlich in einem persönlichen Gespräch in Ihrer Praxis erklären. 
Zur Terminabsprache erreichen sie mich am besten unter 0178 5104800 oder mailen mir Ihren Wunschtermin. 

Hier die Basisfakten:

 

Woher stammen die Gelder?

Diese Mittel stammen aus den Europäischen Sozialfonds (ESF), dessen Programme beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt sind. Das wiederum hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) beauftragt. Das BAfA bedient sich der Leitstelle für freiberufliche Beratung, welche beim Zentralverband des deutschen Handwerks angesiedelt ist.

Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf staatliche Förderung?

Das Gesndheitsunternehmen muss mindestens 1 Jahr bestehen. Sie darf maximal 250 Mitarbeiter haben und einen Umsatz von maximal 50 Mio. € erzielen. Mit der Beratung kann sofort begonnen werden und muß bis zum 31.12.2011 abgeschlossen sein.  


Welche Beratungen werden gefördert?

Allgemeine Beratungen:
z. B. zur Ablauforganisation oder auch zum Marketing. Hierbei geht es um Arbeitsplatzsicher und durch Expansion um Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Dabei werden 50% der Nettoberatungskosten in den alten Bundesländern einschließlich Berlin erstattet. In den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg beträgt der Zuschuss 75 %. Der Förderbetrag ist auf maximal 1.500 Euro je Projekt und maximal 3.000,- Euro insgesamt auf alle allgemeinen Beratungsprojekte verteilt.

Spezielle Beratungen:
(z. B. zur Qualitätsmanagementberatung, zur Kooperationsberatung usw.)

Auch hier liegt der Höchstförderbetrag bei 1.500 Euro je Projekt und insgesamt max. 3.000,- Euro.
Die Höchstfördergrenze für allgemeine und spezielle Beratungen zusammen liegt bei 6.000,- Euro.

Beachten Sie die Frist!
Spätestens drei Monate nach dem Ende der Beratung muss der Förderantrag bei der Leitstelle eingegangen sein! Die Förderung ist für Projekte möglich, deren Förderantrag bis spätestens 31.12.2011 bei der zuständigen Leitstelle eingegangen ist. Falls Interesse besteht, sollte das Beratungsprojekt bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein.

 

An die Beratung stellt der Staat gewisse Anforderungen: So muss eine Analyse des Gesundheitsunternehmen erfolgen. Dazu gehört auch, die Schwachstellen zu ermitteln. Weitere Voraussetzung ist außerdem, dass der Berater dem Praxischef konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung an die Hand gibt. Die Rechnung des Beraters müssen Ärzte bezahlt haben, bevor sie den Antrag auf Zuschuss stellen. Als Nachweis verlangt die Förderstelle den Kontoauszug. Mehr Informationen über das Thema finden Sie hier  "Beratungsförderung". 



 

Wirtschaftsförderung für Arztpraxen in NRW- Potenzialberatung
Niedergelassene Ärzte in Nordrhein-Westfalen (NRW) können maximal 5000 Euro Förderung bekommen

Für Ärzte in NRW, die einen Unternehmensberater engagieren, können dafür unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten. Bei der so genannten Potenzialberatung handelt es sich um ein Förderinstrument der nordrhein-westfälischen Regierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Gefördert werden Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren existieren und weniger als 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Diese Voraussetzungen erfüllen viele Praxen in NRW. Die Anzahl der geförderten Beratungstage variiert zwischen drei und 15 und hängt davon ab, wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt sind: Bei Unternehmen bis zu 49 Beschäftigten sind es drei bis zehn Beratungstage. Gewährt werden Zuschüsse zu den Beratungstagen in Höhe von 50 Prozent, höchstens jedoch 500 Euro pro Beratungstag.
Das Ergebnis der Potenzialberatung ist ein betrieblicher Handlungsplan. Er wird auf Grundlage einer gezielten Analyse von Schwächen und Erfolgspotenzialen erstellt. Veränderungsschritte werden durch den beauftragten externen Berater begleitet und umgesetzt. Kurz: Die Potenzialberatung soll Modernisierungsimpulse im Unternehmen auslösen. Langfristig sollen so die Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen gesichert und die Beschäftigungspolitik gefördert werden.